GÜNSTIG UND EFFIZIENT
Über 48 Prozent aller Heizungen in Deutschland werden heutzutage mit Hilfe von Erdgas betrieben. Und die Quote steigt weiter an. Denn bei Neubauten beträgt die Quote sogar mehr als 70 Prozent.
Erdgas hat viele Vorteile: Dieser Brennstoff ist emissionsarm und effizient. Das bescheinigt sogar das Umweltbundesamt. Erdgas verbrennt nahezu ohne Rückstände. Es entsteht somit kaum Schwefeldioxyd. Erdgas ist also eine gute Wahl, wenn Sie sich beim Thema Energie gleichzeitig für eine umweltfreundliche Variante entscheiden wollen.
Außerdem benötigen Heizungsanlagen für Erdgas nur wenig Platz. Das schafft Raum für andere Dinge, zum Beispiel einen Hobbykeller.
Wir garantieren eine zukunftssichere und langfristige Versorgung in einer zeitgemäßen Infrastruktur. Und wir sind Ihr Partner vor Ort.
Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vom 13. Juli 2005 hat u. a. den Zweck, eine sichere und effiziente Versorgung der Allgemeinheit mit Energie (Strom und Gas) zu transparenten Preisen sicherzustellen.
Gemäß den Regelungen des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG), den Allgemeinen Bedingungen der Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV) sowie den Ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Lengerich GmbH in den jeweils gültigen Fassungen beliefern wir Sie in Gebieten, in denen die Stadtwerke Lengerich GmbH Grundversorger ist, im Rahmen der sogenannten „Ersatzbelieferung“ übergangsweise mit Erdgas aus dem Energieversorgungsnetz in Mitteldruck, wenn:
- vom Anschlussnutzer Erdgas bezogen wird, ohne dass dieser Bezug einem Erdgasliefervertrag zugeordnet werden kann, oder
- der eigentliche Erdgaslieferant des Anschlussnutzers keine Energie entsprechend seiner vertraglichen Pflichten ins Netz einspeist, bspw. infolge einer Insolvenz.
Die Ersatzbelieferung mit Erdgas erfolgt für Lieferstellen mit Leistungsmessung für maximal 3 Monate zu folgenden Konditionen:
Erdgaspreis in €/MWh = Spotindexpreis in €/MWh + 10 €/MWh
Der Spotindexpreis ist das einfache arithmetische Mittel aller European Gas Spot Index Notierungen des Lieferzeitraums im Marktgebiet THE-H (veröffentlicht auf www.powernext.com). Sofern die Veröffentlichung eines relevanten Indexwertes unterbleibt, gilt der jeweils erste veröffentlichte Folgewert.
Den Preisen hinzugerechnet werden die Kosten für die Netzentgelte und die Konzessionsabgabe des örtlichen Netzbetreibers, den Messstellenbetrieb, die Erdgassteuer, die Bilanzierungsumlage, die CO2-Umlage und die Konvertierungsumlage.
Dem Gesamtbetrag wird die Umsatzsteuer in ihrer jeweils gültigen Fassung hinzugerechnet.
Hinweis: Die sogenannte „Ersatzbelieferung bzw. geduldete Notenergieentnahme“ geht über die Regelungen des EnWG hinaus. Sie erfolgt übergangsweise bis auf Widerruf, ohne dass die Stadtwerke Lengerich dazu verpflichtet ist!
Um sicherzustellen, dass Sie nach Ablauf von 3 Monaten auch weiterhin mit Erdgas beliefert werden, müssen Sie in dieser Zeit einen Erdgasliefervertrag abschließen. Gerne sind wir Ihnen hierbei behilflich.