DIE STROMPREISBREMSE
Die gute Nachricht vorweg: Wenn Sie in Ladbergen, Lengerich, Lienen, Saerbeck oder Tecklenburg wohnen und durch die SWL mit Strom versorgt werden, dann können Sie an dieser Stelle bereits aufhören zu lesen, da Ihr Strompreis deutlich unter der Strompreisbremse liegt. SWL-Kunden profitieren hier von der langfristigen, vorausschauenden und risikoarmen Energiebeschaffung der SWL, deren Vorteile wir auch an unsere Kunden weitergeben.
In Hasbergen starten wir nach dem überraschenden Rückzug der EG Hasbergen ab dem 01. März 2023 mit der Strombelieferung. Aufgrund der kurzfristig notwendig gewordenen Beschaffung liegen wir hier aktuell mit unserem Preis über der Strompreisbremse.
Nachfolgend finden Sie einige Fragen und Antworten zur Strompreisbremse. Die Umsetzung erfolgt auf Grundlage des Strompreisbremsengesetz (StromPBG).
FRAGEN UND ANTWORTEN
FÜR WEN GILT DIE STROMPREISBREMSE?
Verkürzt kann man sagen: für alle Verbraucher, die über eine Abnahmestelle Strom beziehen. Es wird grundsätzlich zwischen zwei Kundengruppen unterschieden: Stromkunden, die je Abnahmestelle bis zu 30.000 KWh Strom verbrauchen und Stromkunden, die je Abnahmestelle mehr als 30.000 KWh Strom verbrauchen.
Verbrauch bis zu 30.000 KWh p.a.:
Stromkunden und Unternehmen, deren Jahresverbrauchsprognose im September 2022 je Abnahmestelle bei bis zu 30.000 kWh lag, erhalten 80% (Basis-Kontingent) ihres bisherigen Stromverbrauchs zu einem garantierten Preis von 40 ct/kWh (Brutto) – also einschließlich Netz- und Messstellenentgelten sowie staatlich veranlassten Preisbestandteilen wie Umlagen, Abgaben und Steuern. Für Verbräuche oberhalb dieses „Basis-Kontingents“ gilt jeweils der vertraglich vereinbarte Verbrauchspreis.
Verbrauch mehr als 30.000 KWh p.a.:
Stromkunden deren Jahresverbrauchsprognose im September 2022 je Abnahmestelle über 30.000 kWh lag, erhalten 70% (Basis-Kontingent) ihres bisherigen Stromverbrauchs zu einem garantierten Netto-Verbrauchspreis von 13 ct/kWh. Netzentgelte, Steuern, Abgaben und Umlagen fallen zusätzlich an. Für Verbräuche oberhalb dieses „Basis-Kontingents“ gilt jeweils der vertraglich vereinbarte Verbrauchspreis.
AB WANN GREIFT DIE STROMPREISBREMSE UND WIE LANGE GILT DIESE?
Die Strompreisbremse startet im März 2023, soll aber rückwirkend ab Januar 2023 gelten. Die Strompreisbremse sieht eine Laufzeit bis zum 31.12.2023 vor, kann bei Bedarf aber von der Bundesregierung bis Ende April 2024 verlängert werden.
MUSS ICH ETWAS TUN, UM VON DER STROMPREISBREMSE ZU PROFITIEREN?
Nein, wir als Ihr Energieversorger sind verpflichtet, Haushalten sowie kleineren und mittleren Unternehmen die Abschläge ab März entsprechend den Vorgaben der Strompreisbremse zu reduzieren. Bei Großkunden wird bereits die Januar-Rechnung angepasst.
WARUM SIND NUR 70% BZW. 80% DURCH DIE STROMPREISBREMSE GEDECKT?
Mit dem Einzug dieser Werte bzw. „Basis-Kontingente“ entlastet die Bundesregierung die Verbraucher für einen Großteil ihres Stromverbrauchs durch die Deckelung der Preise. Gleichzeitig ist damit indirekt auch die Aufforderung der Bundesregierung verbunden, aktiv Strom einzusparen und das Einsparen zu fördern. So gesehen spart jeder Verbraucher, der mit dem Verbrauch innerhalb des „Basis-Kontingents“ bleibt, doppelt. Einmal vom Preisdeckel der Bundesregierung und von der eingesparten Energie.
WIE ERRECHNET SICH DER ENTLASTUNGSBETRAG?
Bei der Berechnung des Entlastungsbetrages ist neben dem Verbrauch noch wichtig, wie die Messung der Abnahme erfolgt. In der Energiewirtschaft wird zwischen SLP-Kunden (Standardlastprofil) und RLm-Kunden (Registrierte Leistungsmessung) differenziert. Vereinfacht dargestellt, lassen sich beide Gruppen wie folgt unterscheiden:
SLP-Kunden: Privatkunden und kleine Unternehmen
RLm-Kunden: Große Unternehmen und Industriekunden
Die Entlastung berechnet sich wie folgt:
Verbrauch bis zu 30.000 KWh p.a. und SLP-Kunde
Jahresverbrauchsprognose x 80% x (aktueller Brutto-Arbeitspreis in Ct. /KWh – 40 Ct./KWh) / 12
Verbrauch über 30.000 KWh p.a. und SLP-Kunde
Jahresverbrauchsprognose x 70% x (aktueller Netto-Verbrauchspreis in Ct. /KWh – 13 Ct./KWh) / 12
RLm-Kunde
Tatsächliche Netzentnahme x 70% x (aktueller Netto-Verbrauchspreis in Ct. /KWh – 13 Ct./KWh) / 12
WICHTIG: Der errechnete Entlastungsbetrag reduziert bei SLP-Kunden die monatlichen Abschläge von März-Dezember. Für RLm Kunden erfolgen die Abrechnungen Januar und Februar zunächst mit dem Vertragspreis. Die Entlastungsbeträge für Januar und Februar werden in der März-Abrechnung verarbeitet.
GASPREISBREMSE
Unser Gaspreis liegt knapp über der Gaspreisbremse. Nachfolgend erfahren Sie, wie wir die Regelungen für Sie umsetzen.
WÄRMEPREISBREMSE
Unser Wärmepreis liegt über der Wärmepreisbremse. Nachfolgend erfahren Sie, wie wir die Regelungen für Sie umsetzen.